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   OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09   

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https://dejure.org/2009,20998
OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09 (https://dejure.org/2009,20998)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2009 - 12 U 91/09 (https://dejure.org/2009,20998)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2009 - 12 U 91/09 (https://dejure.org/2009,20998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewerkschaftsmitgliedschaft als Voraussetzung eines tarifvertraglichen Abfindungsanspruchs; Schadenersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten in der Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Anforderungen an die Gewerkschaftsmitgliedschaft als Voraussetzung eines tarifvertraglichen Abfindungsanspruchs; Schadenersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten in der Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09
    Dabei hat der Anwalt den Mandanten auch innerhalb eines eingeschränkten Mandates vor Gefahren zu warnen, die sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sein Auftraggeber sich dieser Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH NJW 2007, 2485, 2486; BGH NJW-RR 2008, 1235, 1236 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09
    Dabei hat der Anwalt den Mandanten auch innerhalb eines eingeschränkten Mandates vor Gefahren zu warnen, die sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sein Auftraggeber sich dieser Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH NJW 2007, 2485, 2486; BGH NJW-RR 2008, 1235, 1236 m.w.N.).
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09
    Die von der Klägerin als Anlage K 15 vorgelegte Entscheidung des BAG vom 10.05.2007 ( 2 AZR 45/06) betraf einen Anspruch auf Abfindung nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz und ist mit der hier zur Entscheidung stehenden Konstellation ebenfalls nicht vergleichbar.
  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09
    In dieselbe Richtung geht auch die Entscheidung des BAG vom 22.11.2000 (Az.: 4 AZR 688/99, zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09
    Im Rahmen der Übernahme eines Mandates für eine beabsichtigte Kündigungsschutzklage ist der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Pflicht zur Klärung des Sachverhaltes ebenfalls gehalten, durch Befragung seines Mandanten zu ermitteln, in welchem Umfang durch den Mandanten auch ein finanzielles Interesse verfolgt wird, und den Mandanten auch insoweit zu beraten und für die Sicherung etwaiger finanzieller Ansprüche zu sorgen, wozu auch die Klärung gehört, ob ein Tarifvertrag besteht und dieser auf das Arbeitsverhältnis seines Mandanten Anwendung finden könnte (vgl. BGH NJW 1983, 1665 ).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 441/07

    Anspruch eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09
    Soweit sich die Klägerin auf die mit der Berufungsbegründung als Anlage K 13 vorgelegte Entscheidung des BAG zum Az.: 4 AZR 441/07 bezieht, hat das BAG lediglich im Rahmen der Prüfung des Zinsanspruches auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Zeitpunkt des Entstehens des Abfindungsanspruches abgestellt.
  • BGH, 09.12.2021 - VII ZR 170/19

    Rückgriffsanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegen den Unternehmer

    Dabei kann im Streitfall offen bleiben, inwieweit eine juristische Person nach dieser Vorschrift - vergleichbar mit der zu § 31 BGB entwickelten Repräsentantenhaftung - auch für sonstige Personen haftet, denen sie bedeutsame wesensmäßige Funktionen zur eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen hat und die in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtungen den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben (dies bejahend z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. März 2010 - 12 U 91/09, BeckRS 2011, 23044).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1346/09

    Übernahme von Reisekosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs durch

    34 vgl. ebenso: BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 645/08 -, NZA-RR 2010, 251 = juris Rn. 36 ff.
  • OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10

    Zur Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat, ist der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen ( vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008 - 12 U 91/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 27 W 2/08 - ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10 - , juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1306/09

    Übernahme von Reisekosten eines Regierungsdirektors für die Benutzung eines

    36 vgl. ebenso: BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 645/08 -, NZA-RR 2010, 251 = juris Rn. 36 ff.
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